Skip to content Skip to main navigation Skip to footer

Info: “Gebührenbremse”

Geschätzte GemeindebürgerInnen!

Der Bund gewährt den österreichischen Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss „Gebührenbremse“ in der Höhe von 150 Millionen Euro. Diese Mittel sind zum Zweck der Gebührenentlastung für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und Anlagen mit marktbestimmter Tätigkeit (Betriebe der Wasserversorgung, Betriebe der Abwasserbeseitigung, Betriebe der Müllbeseitigung) zu verwenden. Die Verteilung dieser Mittel richtet sich nach der Volkszahl, die für die Verteilung der Ertragsanteile für das Jahr 2023 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 heranzuziehen ist (Stichtag: 31. Oktober 2021).

Im Fokus des Zweckzuschussgesetzes steht die Entlastung der GemeindebürgerInnen. Im Sinne des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Millstatt am See in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 beschlossen, den gesamten Zweckzuschuss in der Höhe von € 57.983,– (EUR € 16,72 pro Einwohner) im Wassergebührenhaushalt (Wasserversorgung und Löschwasserversorgung) zu verwenden, da insbesondere eine inflations- und zinsbedingt erforderliche Gebührenerhöhung im Jahr 2024 damit abgefedert werden konnte.

In den kommenden Jahren stehen wichtige Investitionen in die Aufrechterhaltung der Wasserversorgung an. Trinkwasser ist eine lebensnotwendige Ressource deren Sicherstellung und einwandfreier Genuss obererste Priorität besitzt.
Durch den Zweckzuschuss Gebührenbremse ist es möglich im Jahr 2024 von einer Gebührenanpassung abzusehen und sie als geschätzte Gemeindebürger:innen damit ein wenig zu entlasten.