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EED III-Richtlinie

Die EED-III Richtlinie ist die dritte Überarbeitung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED – Energy Efficiency Directive). Sie wurde im Rahmen des “Fit for 55”-Pakets verabschiedet und trat am 10. Oktober 2023 in Kraft. Ziel ist es, die Energieeffizienz in der EU weiter zu steigern und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele (Reduktion der Treibhausgase um 55 % bis 2030) zu leisten.

Kurz erklärt:

  • Pflicht zur Energieeinsparung:
    Ab 2024 müssen alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsam 1,49 % Endenergieverbrauch pro Jahr einsparen (vorher: 0,8–1,5 %).
  • Gebäude & öffentliche Verwaltung:
    Der öffentliche Sektor muss jährlich mindestens 3 % seiner Gebäude renovieren (energetisch). Außerdem müssen alle Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung ihren Energieverbrauch senken.
  • Energieaudits & Managementsysteme:
    Unternehmen müssen regelmäßige Energieaudits durchführen oder ein Energiemanagementsystem einführen – auch kleinere Betriebe, wenn sie viel Energie verbrauchen.
  • Wärme- und Kälteversorgung:
    Fernwärme und -kälte sollen effizienter und zunehmend aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
  • Messung und Abrechnung:
    Verbraucher müssen transparenter über ihren Energieverbrauch informiert werden (z. B. durch Smart Meter, monatliche Verbrauchsinformationen).

Ziel der EED-III:

Die EU will bis 2030 den Endenergieverbrauch um 11,7 % gegenüber dem Szenario ohne zusätzliche Maßnahmen senken.

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